Die Machtfrage – Linnemann, Herberger und der deutsche Fußball im Nationalsozialismus
Wer bestimmte wirklich über die Nationalmannschaft – der Reichstrainer, sein Vorgänger oder der Mann im Hintergrund? Eine quellenkritische Reportage über Felix Linnemann, Sepp Herberger und ein Machtgefüge, das vom Fußballplatz bis in die Kriminalpolizeileitstelle Hannover reichte.
Am 27. September 1936 spielte die deutsche Fußball-Nationalmannschaft zweimal gleichzeitig. In Prag trat eine Auswahl unter Otto Nerz gegen die Tschechoslowakei an, in Krefeld eine zweite unter Sepp Herberger gegen Luxemburg. Beide Trainer leiteten an diesem Nachmittag eine deutsche A-Mannschaft – ein Satz, der zeigt, wie wenig der viel zitierte „Trainerwechsel" von 1936 tatsächlich ein sauberer Stichtag war. Hinter diesem Nebeneinander stand ein Mann, der nie selbst an der Seitenlinie stand und dessen Name heute kaum noch jemand kennt: Felix Linnemann, seit 1925 Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, ab 1933 tragende Figur im nationalsozialistisch gleichgeschalteten Fachamt Fußball – und, parallel dazu, Kriminalbeamter, der es bis zum Leiter einer Kriminalpolizeileitstelle und zum SS-Obersturmbannführer brachte.
Diese Reportage erzählt die Geschichte eines Machtgefüges, nicht die Geschichte eines einzelnen Schuldigen oder eines einzelnen Helden. Sie stützt sich auf ein mehrjähriges, noch nicht abgeschlossenes Rechercheprojekt zu Linnemann, auf die publizierte Auswertung des Herberger-Nachlasses durch die DFB-Stiftung und auf eine österreichische Fachstudie zum FK Austria Wien im Nationalsozialismus. Wo die Quellenlage dünn, umstritten oder lückenhaft ist, wird das im Text ausdrücklich benannt – denn genau diese Lücken gehören zu dieser Geschichte dazu.
Aufstieg eines Kriminalbeamten an die Spitze des deutschen Fußballs
Felix Linnemann wird am 20. Oktober 1882 in Essen geboren. Über seine frühen Jahre ist wenig gesichert; die Niedersächsische Bibliographie nennt das Geburtsdatum, ein vollständiger Registerbeleg steht noch aus. Fußballerisch ist er zunächst Mitglied beim Berliner FC Preussen, beruflich beginnt er 1910 seine Laufbahn als Kriminalbeamter – eine Laufbahn, die er sein Leben lang parallel zum Fußball verfolgt und die ihn am Ende weiter tragen wird als jedes Verbandsamt.
1925 übernimmt Linnemann von Gottfried Hinze den Vorsitz des DFB. In seine erste Amtszeit fällt eine folgenreiche Entscheidung: 1926 wird auf sein Betreiben Otto Nerz als erster hauptamtlicher Reichs-Fußballlehrer verpflichtet – der DFB erhofft sich davon eine professionellere Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 1928. Nerz führt Lehrgänge, systematische Spielersichtung und eine strengere Trainingsmethodik ein; seine Bilanz als Verantwortlicher der Nationalmannschaft summiert sich laut DFB-Datencenter später auf 75 Spiele, darunter der dritte Platz bei der Weltmeisterschaft 1934 in Italien.
Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wird auch der deutsche Fußball „gleichgeschaltet". Linnemann bleibt in leitender Stellung, der DFB unterstützt nach Befunden eines gemeinsamen Forschungsprojekts von DFB und Institut für Zeitgeschichte aus dem Jahr 2025 die neue NS-Sportordnung. Im April 1936 beschließt der Verband schließlich, seine innerdeutschen Aufgaben in die neuen Reichsbund- und Fachamt-Strukturen zu überführen – ein Schritt, der dem organisatorischen Ende des unabhängigen DFB vier Jahre später bereits vorgreift. Wichtig für das Verständnis seiner Biografie: Sein NSDAP-Parteieintritt erfolgt erst 1937, rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres, mit der Mitgliedsnummer 4.652.107, dokumentiert in der NSDAP-Mitgliederkartei im Bundesarchiv (BArch R 9361-IX KARTEI/26050119). Die institutionelle Anpassung des DFB an das NS-System beginnt jedoch bereits 1933 – deutlich vor diesem formalen Parteieintritt. Wer Linnemanns Verstrickung erst mit dem Datum seines Parteibuchs beginnen lässt, verkennt die vier Jahre institutioneller Mitarbeit davor.
Ein Reichstrainer ohne Alleinherrschaft
Das Bild vom Trainerwechsel 1936 – Olympia-Aus, Nerz geht, Herberger übernimmt – hält der Quellenlage nicht stand. Schon vor dem Olympiaturnier war der Reichstrainer kein Alleinherrscher: Fachamt und Funktionäre konnten in Kader- und Aufstellungsfragen eingreifen. Vor dem Viertelfinale gegen Norwegen soll Linnemann nach überlieferter, aber noch nicht durch ein Originaldokument bestätigter Darstellung angewiesen haben, Leistungsträger zu schonen. Die tatsächlich aufgelaufene Elf war jedoch keine reine Reserveauswahl, sondern enthielt weiterhin mehrere etablierte Nationalspieler – die populäre Formel von der „von Linnemann erzwungenen B-Elf" ist damit zu grob. Für eine endgültige Bewertung fehlt bis heute das zeitgenössische Originalstück der angeblichen Weisung.
Die Niederlage gegen Norwegen – ausgerechnet bei den Olympischen Spielen in Berlin, vor prominenter NS-Repräsentanz – wird zum politischen Problem. Nerz wird daraufhin beurlaubt beziehungsweise in seiner Funktion zurückgedrängt, verschwindet aber nicht. Beim 1:1 in Polen am 13. September 1936 betreut bereits Herberger die Mannschaft; der DFB rechnete diese Partie lange ihm zu, änderte seine Statistik jedoch später, weil die offizielle Ernennung erst im November erfolgte. Diese nachträgliche Korrektur ist selbst ein Quellenbefund: Amtsbezeichnung und tatsächliche Tätigkeit fielen auseinander. Der Doppelspieltag vom 27. September, an dem Nerz in Prag und Herberger in Krefeld gleichzeitig deutsche Auswahlen betreuten, ist der vielleicht anschaulichste Beleg dafür, dass es keinen sauberen Übergabetag gab.
Am 2. November 1936 wird diese Schwebelage formalisiert – aber nicht aufgelöst. Herberger wird offiziell Reichstrainer, gleichzeitig erhält Nerz als „Referent für die Nationalmannschaft" weitreichende Kompetenzen für Schulung, Betreuung, Aufstellung und die fachtechnische Anweisung der Sportlehrer. Die Regelung ist im Herberger-Nachlass des DFB-Archivs (NL Herberger, SA 342.2) dokumentiert; die Folgeakte SA 342.3 zeigt, dass der eigentliche Machtkampf damit erst richtig beginnt. Es ist, in den Worten der Rechercheunterlagen, kein klarer Schnitt, sondern eine institutionalisierte Doppelzuständigkeit.
Linnemann als Berufungsinstanz: der Brief vom 12. Dezember 1936
Herberger findet sich mit dieser Konstruktion nicht ab. Nach dem Länderspiel gegen Italien notiert er, dass sich seit dem 15. November „viel getan" habe, und äußert zugleich Respekt vor Nerz' Härte und Entschlossenheit – eine zeitnahe, nicht erst Jahrzehnte später verfasste Notiz, die seine Ambivalenz dokumentiert: Er bekämpft Nerz' Kompetenzen, respektiert aber dessen Durchsetzungsvermögen.
Den Kern des Konflikts trägt Herberger schließlich schriftlich an Linnemann heran. In einem auf den 12. Dezember 1936 datierten Brief, überliefert im DFB-Archiv (NL Herberger, SA 342.3), stellt er die Kompetenzfrage unverblümt: Wenn Nerz weiterhin Schulung, Betreuung und Aufstellung kontrolliere, was bleibe dann dem Reichstrainer überhaupt an Aufgabe? Herberger erklärt, sich mit dieser Lösung nicht abfinden zu wollen. Der Brief ist aus zwei Gründen bedeutsam: Er zeigt Herberger nicht als souveränen Chef, sondern als Trainer, der sich seine institutionelle Stellung erst erkämpfen musste – und er macht Linnemanns Rolle konkret sichtbar. Linnemann war nicht der Taktiker, aber Herberger behandelte ihn als die Instanz, die die Machtordnung ändern oder bestätigen konnte. Wenige Tage später, am 18. Dezember, soll Herberger das Amt nach überlieferter Rekonstruktion sogar schriftlich zurückgewiesen haben, woraufhin Nerz signalisierte, künftig stärker in den Hintergrund treten zu wollen. Dass solche Absprachen überhaupt nötig waren, belegt die Diskrepanz zwischen formeller Ernennung und tatsächlicher Entscheidungsgewalt.
1937 verändert sich Linnemanns Stellung im Machtgefüge, ohne dass er aus ihm verschwindet. Er wird beruflich von Berlin nach Stettin versetzt und tritt, wie erwähnt, der NSDAP bei. Die österreichische Fachstudie zum FK Austria Wien bezeichnet ihn ab diesem Jahr als „faktisch entmachtet" innerhalb des zentralen NS-Sportapparats. Das zwingt zu einer differenzierten Lesart, die auch diese Reportage konsequent durchhält: Linnemanns formale Fußballämter und seine Funktion als Ansprechpartner bleiben bestehen – seine reale Machtposition innerhalb der NS-Sportorganisation ist 1937 jedoch nicht mehr dieselbe wie 1934 oder 1936.
1938: Der „Anschluss" macht die Aufstellung politisch
Mit der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich im März 1938 verändert sich die Dimension des gesamten Problems. Eine bereits gefestigte österreichische Nationalmannschaft wird aufgelöst, das propagandistisch aufgeladene „Anschlussspiel" am 3. April 1938 findet unter Beteiligung des Ostmark-Funktionärs Friedrich Rainer statt. Für Herberger bedeutet die neue Lage, dass er nicht nur Spieler zweier unterschiedlicher Fußballschulen integrieren muss, sondern plötzlich mit einem ganzen Netzwerk neuer politischer und regionaler Akteure zu tun bekommt: neben Linnemann treten Rainer, der kommissarische Wiener Gaufachwart Hanns Janisch, der Wiener Vizebürgermeister Thomas Kozich und weiterhin Otto Nerz als Einflussnehmer auf die Kaderfrage auf. Herbergers eigene Notizen formulieren vor dem Spiel gegen Aston Villa die Kernfrage dieser Monate sinngemäß selbst: Wer bestimmt in Berlin eigentlich über „unsere Mannschaft"?
Besonders beharrlich tritt Janisch auf: Er wird im April 1938 kommissarischer Gaufachwart für Fußball, Rugby und Cricket, begleitet die Wiener Spieler, stellt Gauauswahlen zusammen und interveniert laut Herberger-Nachlass bis 1939 persönlich, telefonisch und brieflich beim Reichstrainer. Herberger vermutet sogar Absprachen zwischen Janisch und Linnemann – eine Vermutung, die sich allerdings nicht durch eine direkte Korrespondenz zwischen beiden belegen lässt und als offener Prüfpunkt im Quelleninventar vermerkt bleibt.
In diesem Zusammenhang steht auch die bekannteste, zugleich am schwächsten dokumentierte Episode der ganzen Geschichte: die sogenannte 6:5-Regel. Überliefert ist, dass Linnemann Herberger im Frühjahr 1938 die Vorgabe übermittelt haben soll, die WM-Elf im Verhältnis von fünf oder sechs zu sechs oder fünf Spielern aus Altreich und „Ostmark" zusammenzustellen, unter Berufung auf eine „höhere Weisung". Was sich tatsächlich belegen lässt: In beiden WM-Spielen gegen die Schweiz am 4. und 9. Juni 1938 standen jeweils genau fünf ehemalige österreichische Spieler in der deutschen Startelf – die Quote ist damit empirisch in der Aufstellung sichtbar. Was sich dagegen nicht belegen lässt: der exakte Wortlaut der Weisung, ihr Urheber und der genaue Übermittlungsweg. Das vielzitierte Bild, Linnemann habe mit dem Satz „der Führer verlangt das" interveniert, findet sich in späteren Darstellungen, nicht aber in einem bislang aufgefundenen zeitgenössischen Originalstück. Diese Reportage behandelt deshalb die politische Mischvorgabe als belastbar, Linnemanns Rolle als Übermittler als plausibel und mehrfach tradiert – und Urheberschaft sowie exakten Wortlaut ausdrücklich als ungeklärt. Ein wichtiger Gegenbeleg gegen eine dauerhaft starre Quote: Bereits am 18. September 1938, im Spiel gegen Polen, standen nur noch drei ehemalige Österreicher in der Startelf.
Auch der Fall des Wiener Schlüsselspielers Matthias Sindelar gehört in dieses Kapitel der Vorsicht. Die populäre Erzählung, Sindelar habe eine Berufung in die deutsche Nationalmannschaft aus politischem Widerstand grundsätzlich verweigert, lässt sich in dieser Eindeutigkeit zeitgenössisch nicht belegen. Die österreichische Fachstudie trennt ausdrücklich später entstandene Herberger-Notizen von Dokumenten aus dem Jahr 1938 selbst und weist darauf hin, dass die damalige Kommunikation teils auf Belastung, Alter und das konkrete Aston-Villa-Spiel bezogen war. Ähnlich different liegt der Fall des Spielers Karl Sesta: Verschiedene Funktionäre empfahlen ihn für die Auswahl, Herberger lehnte zunächst aus sportlich-disziplinarischen Gründen ab, bis Reichssportführer Hans von Tschammer und Osten in eine gegen Sesta verhängte Spielsperre eingriff und die Sanktion änderte – ein Fall, der politische Fürsprache, sportliches Trainerurteil und die direkte Eingriffsmacht des Reichssportführers in die Verbandsgerichtsbarkeit sauber voneinander trennbar macht.
Unmittelbar nach dem WM-Aus schreibt Herberger am 28. Juni 1938 erneut an Linnemann; der Brief liegt, zusammen mit einer „Notiz zu Linnemann", im DFB-Archiv (Sepp-Herberger-Nachlass, Sachakten/Briefe, Mappe 19). Der vollständige Wortlaut dieses Schreibens ist bislang nicht öffentlich zugänglich und bleibt eines der wichtigsten offenen Archivziele der laufenden Recherche. Im September desselben Jahres, als erneut ein Vergleich „Ostmark gegen Altreich" geplant wird, notiert Herberger, Linnemann habe aus der WM nichts gelernt – und fordert ihn brieflich zugleich auf, ein „Machtwort" zu sprechen und das Spiel zu verhindern. Diese Episode zeigt Linnemanns ambivalente Doppelrolle in aller Deutlichkeit: Derselbe Funktionär, den Herberger als Teil des Problems wahrnahm, war für ihn zugleich die Instanz, von der er Schutz vor weiteren regionalpolitischen Eingriffen erwartete.
Nicht nur Konflikt: die Reichsliga-Pläne von 1939
Das Verhältnis zwischen Herberger und Linnemann erschöpft sich nicht in Hierarchie und Reibung. Seit längerem fordert Herberger eine Konzentration der besten Mannschaften im deutschen Spitzenfußball und bringt dieses Anliegen nach Nerz' Rücktritt regelmäßig in Gesprächen mit Linnemann vor. Linnemann muss dabei offenbar nicht erst überzeugt werden: 1939 plant er eine in drei Staffeln gegliederte Reichsliga. Der Kriegsausbruch verhindert die Umsetzung. Dieser Strang der Beziehung ist wichtig, weil er zeigt, dass Linnemann und Herberger bei Strukturfragen des Spitzenfußballs durchaus auf derselben Seite standen – ein Hinweis darauf, dass sich das Verhältnis nicht auf ein reines Weisungs- und Gehorsamsschema reduzieren lässt.
1940: Rechenschaft, Absicherung und ein Debütant namens Fritz Walter
Im Frühjahr 1940 zeigt sich das Verhältnis in seiner reifsten, zugleich aufschlussreichsten Form. Am 18. April 1940 erklärt Herberger Linnemann in einem Brief (DFB-Archiv, Sepp-Herberger-Nachlass, Mappe 51), weshalb er den österreichischen Spieler Hans Mock nicht berücksichtigt hat: Hofstätter sei zwar schwächer gewesen, habe aber nach den Trainingseindrücken den Vorzug erhalten, weil Mock auffallend matt und müde gewirkt habe. Mock fehlt in der Folge auch im nächsten Länderspiel gegen Italien am 5. Mai 1940 – ein konkreter, nachprüfbarer Fall von Rechenschaftspflicht über Personalentscheidungen gegenüber dem Fachamtsleiter.
Am 27. Juni 1940 legt Herberger Linnemann seine Mannschaftsvorschläge für das Länderspiel gegen Rumänien am 14. Juli vor und weist zugleich darauf hin, dass Reichssportführer von Tschammer und Osten seiner „Wunschelf" bereits zugestimmt habe. In diesem Brief taucht erstmals der Name Fritz Walter auf. Am 14. Juli steht Walter tatsächlich in der Startelf und erzielt drei Tore. Die Episode lässt sich als strategischer Lernprozess lesen: Herberger umgeht Linnemann nicht, er präsentiert ihm eine bereits nach oben – beim Reichssportführer – abgesicherte Entscheidung. Zwischen 1936 und 1940 verändert sich Herbergers Verhalten damit sichtbar: 1936 stellt er seine Kompetenzen grundsätzlich infrage, 1938 versucht er, konkurrierende Funktionärseingriffe abzuwehren und fordert von Linnemann ein Machtwort, 1940 begründet er Entscheidungen sachlich und sichert sie zusätzlich durch eine höhere Zustimmung ab. Diese Entwicklungslinie ist eine Interpretation der Recherche, keine einzelne Quellenaussage für sich – sie wird jedoch durch mehrere datierte, zeitgenössische Briefe gestützt.
Was 58 Länderspiele über die Grenzen der Steuerung verraten
Ein eigens für dieses Projekt angelegtes Audit prüft sämtliche 57 beziehungsweise, je nach Zählweise der Quellen, 58 deutschen A-Länderspiele, Olympia- und WM-Partien zwischen dem 23. Februar 1936 und dem 17. November 1940 auf konkrete Eingriffs- oder Korrespondenzbelege. Das Ergebnis relativiert die Eingriffsthese, statt sie zu bestätigen: Für die überwiegende Mehrheit dieser Spiele lässt sich derzeit kein direkter Brief, Befehl oder Aufstellungsvorschlag Linnemanns nachweisen. Wo solche Quellen existieren – Olympia 1936, die Doppelstruktur Nerz/Herberger im Herbst 1936, die politisch gemischten WM-Elfen 1938, Herbergers Begründung zu Hans Mock und seine Wunschelf 1940 –, sind sie aussagekräftig. Das Muster ist also keine permanente Mikrolenkung jeder Aufstellung durch Linnemann, sondern eine Abfolge punktueller, teils gewichtiger Eingriffe innerhalb einer institutionellen Rechenschaftsbeziehung, in der Herberger kontinuierlich Autonomie aushandelte.
Die zweite Karriere: Kriminalpolizei, NSDAP, SS
Während sich dieser sportliche Machtkampf abspielt, läuft Linnemanns zweite, staatliche Karriere parallel weiter – und sie ist der Grund, warum diese Geschichte nicht bei der Nationalmannschaft enden kann. Eine publizierte personenbezogene Auswertung von SS- und Polizeipersonal (Harten 2017, gestützt unter anderem auf SS-Führerunterlagen) rekonstruiert seine Dienstlaufbahn monatsgenau: ab dem 1. November 1910 Laufbahn als höherer Kriminalbeamter, 1927 Organisationsdezernent bei der Berliner Kriminalpolizei, ab Juni 1933 Leiter des Polizeiinstituts Charlottenburg, 1934 Kriminaldirektor, 1936 Oberregierungs- und Kriminalrat, April 1937 Leiter der Kripoleitstelle Stettin, Mai 1937 NSDAP-Eintritt, April 1939 Wechsel nach Hannover als Leiter der dortigen Kriminalpolizeileitstelle mit dem Titel Regierungs- und Kriminaldirektor, am 1. Mai 1940 Eintritt in die SS (SS-Nummer 353.496), parallel zum SS-Obersturmbannführer im Sicherheitsdienst-Hauptamt befördert. Diese veröffentlichte Auswertung ersetzt nicht die Einsicht in die zugrunde liegende Personal- und SS-Führerakte selbst – diese Primärquelle steht laut Rechercheprojekt weiterhin aus und ist über die bekannte SS-Nummer beim Bundesarchiv anzufragen.
Zwei Selbstauskünfte Linnemanns sind von besonderem Quellenwert, weil sie seine eigene Darstellung vor und nach dem Ende der NS-Herrschaft unmittelbar vergleichbar machen: ein von ihm selbst ausgefüllter „R.- und S.-Fragebogen" vom 1. März 1939 (Bundesarchiv, Signatur D 5120/6035003028), kurz vor seinem Wechsel nach Hannover entstanden, und der Fragebogen seines Entnazifizierungsverfahrens vom 12. Oktober 1946 (Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Nds. 171 Hann. P 4921). Beide Dokumente sind in Fachpublikationen exakt nachgewiesen, ihr vollständiger Inhalt ist nach dem derzeitigen Stand der Recherche jedoch noch nicht vollständig transkribiert und feldweise ausgewertet. Erst dieser Vergleich könnte zeigen, welche Angaben Linnemann 1939 unter NS-Bedingungen machte und wie er sie 1946 im Entnazifizierungsverfahren umdeutete oder ausließ – eine der wichtigsten noch offenen Fragen zu seiner Person.
März 1943: Hannover, die Kriminalpolizei und die Deportation der Sinti und Roma
Der schwerste Befund dieser Reportage betrifft die Zeit, in der Linnemann die Kriminalpolizeileitstelle Hannover leitet – eine Dienststelle, deren Zuständigkeitsbereich sich nach archivnaher Dokumentation von Osnabrück bis Braunschweig erstreckte und damit deutlich über die Stadt Hannover hinausreichte. Nach Himmlers sogenanntem Auschwitz-Erlass organisiert die Kriminalpolizei im Reich systematisch die Deportation von Sinti und Roma. Für den Regierungsbezirk Hannover war Linnemanns Leitstelle zuständig.
Nach übereinstimmender Darstellung der DFB-Dokumentation „Auf den Spuren von Julius Hirsch" sowie der Spezialstudie von Hans-Dieter Schmid (2016) werden Felix Linnemann und sein Stellvertreter Karl Dräger als institutionell Verantwortliche für die Deportation der hannoverschen Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau benannt. Der Transport erfolgte nach dieser Rekonstruktion sehr wahrscheinlich Anfang März 1943, mutmaßlich um den 2. März, vom Bahnhof Fischerhof in Hannover aus; niedrige Eingangsnummern deportierter Personen aus Hannover im Hauptbuch des sogenannten „Zigeunerlagers" B II e im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau erlauben eine zeitliche Rekonstruktion der Ankunft vor dem 6. März 1943. Ein auf den 1. April 1943 datiertes, bei Hans-Dieter Schmid als Faksimile publiziertes Schreiben Drägers an den Regierungspräsidenten meldet den Abschluss einer entsprechenden, aufgrund eines RSHA-Erlasses vom 29. Januar 1943 angeordneten Aktion im benachbarten Zuständigkeitsbereich Osnabrück: 54 Personen seien von dort nach Auschwitz eingewiesen worden. Das Schreiben ist von Dräger „im Auftrag" gezeichnet – es dokumentiert damit unmittelbares Schriftgut aus Linnemanns Dienststelle, belegt aber die Verwaltungs- und Vollzugspraxis der Behörde, nicht eine persönliche Einzelhandlung Linnemanns selbst.
Hier gilt die strengste Regel der zugrundeliegenden Recherche, und sie muss in dieser Reportage ausdrücklich wiederholt werden: Die institutionelle Verantwortung der Dienststellenleitung ist gut belegt. Eine persönliche Anwesenheit Linnemanns am Bahnhof Fischerhof bei der Deportation ist dagegen nicht belegt und wird von keiner der ausgewerteten Quellen behauptet. Verantwortung als Leiter einer Behörde, die Verfolgung organisierte, und ein einzelner, individuell dokumentierter Akt sind zwei unterschiedliche Aussagen, die in der Darstellung nicht vermischt werden dürfen. Spätestens ab dem Frühjahr 1944 übernimmt nach einer Quelle zum „Fall Bertram" Dräger selbst die Leitung der Kripo Hannover, weil sich Linnemann aus gesundheitlichen Gründen zurückzieht – auch dieses Datum ist in der vorliegenden Überlieferung nicht abschließend durch eine Personalverfügung gesichert.
Die Liquidation des DFB 1940
Formal endet der eigenständige Deutsche Fußball-Bund während dieser Jahre ein weiteres Mal: Zwischen dem 27. April und dem 1. Juli 1940 wird der DFB im Zuge der fortschreitenden Gleichschaltung des Sports endgültig liquidiert, seine Aufgaben gehen vollständig im Fachamt Fußball des NS-Reichsbundes für Leibesübungen auf. Linnemann ist nach übereinstimmenden, aber bislang nur sekundär ausgewerteten Quellen an dieser Durchführung als einer der Liquidatoren beteiligt. Wichtig für das Gesamtbild: Diese formale Auflösung des Verbandes beendet nicht Linnemanns Funktion im organisierten Fußball – das Fachamt, über das er weiterhin mit Herberger korrespondiert, besteht fort. Der Originalbeschluss zur Liquidation und die zugehörigen Liquidatoren-Unterlagen sind nach dem Stand dieser Recherche noch nicht ausgewertet; dies bleibt ein offener Punkt für die weitere Aufarbeitung.
Internierung, ungeklärtes Sterbedatum, offenes Ende
Nach Kriegsende wird Linnemann am 26. Mai 1945 von der britischen Militärregierung verhaftet und im Lager Westertimke interniert. Die genaue britische Internierungsakte – mit Angaben zu Festnahmegrund, Befragungen und der Entlassungsentscheidung – ist bislang nicht aufgefunden. In Fußballämter kehrt Linnemann nach dem Krieg nicht zurück; nach sekundärer Überlieferung soll die FIFA ihm weitere Funktionen verwehrt haben, ein entsprechender FIFA-Schriftwechsel ist jedoch nicht primär belegt.
Am 12. Oktober 1946 füllt Linnemann im Rahmen seines Entnazifizierungsverfahrens den bereits erwähnten Fragebogen aus. Felix Linnemann stirbt im März 1948 in Steinhorst. Selbst dieses letzte Datum ist in der Überlieferung nicht gesichert: Die Niedersächsische Bibliographie nennt den 21. März 1948, andere verbreitete Literatur den 11. März. Ein entscheidendes Sterbe- oder Friedhofsregister, das diesen Konflikt klären könnte, ist bislang nicht eingesehen worden.
Quellenkritischer Stand
Diese Reportage beruht auf einem laufenden, append-only angelegten Rechercheprojekt, das ausdrücklich nach der Regel arbeitet, bestehende Befunde nicht stillschweigend zu überschreiben, Widersprüche als eigene Varianten zu dokumentieren und Primärquellen vor Sekundärliteratur zu gewichten. Folgende Punkte sind nach dem aktuellen Forschungsstand besonders hervorzuheben:
- Ungeklärt bzw. umstritten: Linnemanns genaues Sterbedatum (11. versus 21. März 1948); das exakte Datum seiner Beförderung zum SS-Standartenführer und seiner Versetzung ins RSHA im Januar 1945; der genaue Zeitpunkt, zu dem Dräger faktisch die Leitung der Kripo Hannover übernahm.
- Gut belegt, aber in Autorschaft und Wortlaut offen: die sogenannte 6:5-Regel zur Zusammensetzung der WM-Elf 1938 – die Quote selbst ist in den Aufstellungen nachweisbar, Linnemanns Rolle als Übermittler ist plausibel und mehrfach tradiert, Urheber und exakter Wortlaut der zugrunde liegenden Weisung sind bislang nicht durch ein Originaldokument gesichert.
- Institutionell belegt, individuell nicht behauptet: die Verantwortung der Kriminalpolizeileitstelle Hannover unter Linnemanns Leitung für die Deportation der Sinti und Roma im März 1943. Eine persönliche Anwesenheit Linnemanns am Bahnhof Fischerhof ist durch keine der ausgewerteten Quellen belegt und wird in dieser Reportage auch nicht behauptet.
- Noch nicht vollständig ausgewertet: die vollständige Korrespondenz im Herberger-Nachlass (DFB-Archiv, NL Herberger, SA 342.2 und SA 342.3, sowie die Mappen 19, 50, 51, 53 und 144); die vollständige Transkription von Linnemanns Selbstauskünften von 1939 und 1946; Linnemanns SS-Personal- und Führerakte; der Originalbeschluss zur DFB-Liquidation 1940; eine mögliche direkte Korrespondenz zwischen Linnemann und dem Wiener Gaufachwart Hanns Janisch, die eine von Herberger vermutete Absprache belegen oder widerlegen könnte.
- Methodischer Hinweis: Der Herberger-Nachlass enthält neben zeitgenössischen Briefen auch deutlich später, teils für eine geplante Autobiografie verfasste Erinnerungsnotizen. Diese Reportage gewichtet durchgängig datierte zeitgenössische Schriftstücke höher als retrospektive Aufzeichnungen – besonders relevant bei den Fällen Sindelar und bei Herbergers eigener späterer Datierung seiner „Alleinverantwortung" auf den 1. Januar 1937, die selbst als Teil seiner Erinnerungsgeschichte und nicht als unabhängiger Beleg zu behandeln ist.
Die Recherche zu Felix Linnemann, Sepp Herberger und dem Machtgefüge des deutschen Fußballs im Nationalsozialismus ist damit nicht abgeschlossen. Was bereits feststeht, genügt jedoch, um ein zentrales Bild zu korrigieren: Es gab 1936 bis 1940 keinen allmächtigen Reichstrainer und keinen allmächtigen Funktionär, der jede Aufstellung diktierte. Es gab ein Geflecht aus formalen Ämtern, persönlichen Zugängen, politischem Druck und ausgehandeltem sportlichem Handlungsspielraum – und einen Mann an einer seiner zentralen Schaltstellen, dessen zweite, staatliche Karriere ihn geradewegs in die Organisation nationalsozialistischer Verfolgung führte.