Felix Linnemann – zwei Karrieren, die sich nie trennen lassen
Felix Linnemann lässt sich nicht angemessen als „DFB-Präsident in der NS-Zeit“ zusammenfassen. Seine Biografie besteht aus zwei gleichzeitig verlaufenden Karrieren: der Führung des deutschen Fußballs und dem Aufstieg in der Kriminalpolizei. Diese Doppelbiografie im knappen Überblick zu skizzieren ist Aufgabe dieser Seite – eine ausführliche Einordnung seiner Rolle im Nationalsozialismus erscheint als eigene Reportage in der Rubrik Geschichten.
Ein Kriminalbeamter an der Spitze des DFB
Linnemann wird am 20. Oktober 1882 in Essen geboren. Seit 1925 steht er an der Spitze des DFB. In seine Amtszeit fällt die Professionalisierung der Betreuung der Nationalmannschaft: 1926 wird auf sein Betreiben Otto Nerz als erster hauptamtlicher Reichs-Fußballlehrer verpflichtet.
Der lange Übergang zu Herberger
Nach dem Olympia-Aus 1936 entwickelt sich der Trainerwechsel von Nerz zu Sepp Herberger keineswegs als sauberer Stichtagswechsel. Die erhaltene Korrespondenz zeigt einen längeren Kompetenzkampf: Herberger beklagt sich bei Linnemann darüber, dass Nerz trotz seiner eigenen Ernennung zum Reichstrainer weiterhin zentrale Zuständigkeiten für Schulung, Betreuung und Aufstellung behält. Linnemann ist damit die institutionelle Adresse, bei der Herberger tatsächliche Entscheidungsbefugnisse einfordert.
1938 wird dieses Verhältnis durch den „Anschluss“ Österreichs komplizierter. Herberger muss österreichische Spieler integrieren und ist zugleich Interventionen verschiedener Funktionäre ausgesetzt – neben Linnemann treten Hans von Tschammer und Osten, Friedrich Rainer, Hanns Janisch und Otto Nerz als Einflussnehmer auf. Die bekannte „6:5-Regel“ für die Besetzung der WM-Mannschaft 1938 ist mit den tatsächlich eingesetzten Spielern vereinbar, doch der genaue Urheber und Wortlaut dieser Weisung sind bislang nicht durch ein aufgefundenes Originalstück gesichert. Gerade diese Unsicherheit gehört in eine seriöse Darstellung.
Die zweite Karriere: Kriminalpolizei und SS
Parallel zu seinem DFB-Amt verläuft Linnemanns Laufbahn bei der Polizei. Er tritt 1937 der NSDAP bei, arbeitet in leitenden Funktionen der Kriminalpolizei und übernimmt 1939 die Kriminalpolizeileitstelle Hannover. 1940 tritt er in die SS ein. Diese Dienststelle war später an der Verfolgung und Deportation von Sinti und Roma beteiligt. Zwei Selbstauskünfte Linnemanns – ein von ihm ausgefüllter Fragebogen vom 1. März 1939 und sein Entnazifizierungsfragebogen vom 12. Oktober 1946 – liegen in Archiven vor, sind aber noch nicht vollständig transkribiert und ausgewertet.
Innerhalb der zentralisierten NS-Sportorganisation war Linnemann zugleich keineswegs allmächtig: Neuere Forschung bezeichnet seine Stellung ab 1937 teilweise als faktisch entmachtet, auch wenn er als Ansprechpartner für Herberger relevant blieb. Formale Stellung, tatsächliche Macht und praktische Funktion als Kommunikationsknoten müssen deshalb auseinandergehalten werden. Linnemanns DFB-Präsidentschaft endet 1939, nach Kriegsende stirbt er am 21. März 1948 in Steinhorst.
Eine Biografie, die zwei Seiten braucht
Felix Linnemanns Leben lässt sich nicht als Geschichte eines allmächtigen Fußballchefs erzählen. Es zeigt vielmehr, wie ein langjähriger Verbandspräsident in einem autoritären Sportapparat Funktionen verlor und zugleich als Ansprechpartner relevant blieb, während er parallel eine Polizeikarriere machte, die ihn in den institutionellen Verantwortungsbereich nationalsozialistischer Verfolgung führte. Eine ausführliche Einordnung seiner Rolle im Nationalsozialismus erscheint als eigene Reportage in der Rubrik Geschichten.
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Quellenkritischer Stand: 2. Oktober 2026 | Basierend auf dem internen Rechercheprojekt „Rasenpoesie Best-Online v37" (Primärquellenstatus: B – neuere DFB-Forschung belastbar, persönliche Akten werden noch vertieft ausgewertet). Offene Prüfpunkte: Die Fragebögen von 1939 und 1946 sind noch nicht vollständig transkribiert, die SS-Personalakte sowie weitere Aktenbestände zum Fachamt Fußball und zum Tschammerpokal stehen noch zur vollständigen Beschaffung aus, und der genaue Urheber der „6:5-Regel“ von 1938 ist bislang nicht durch ein Originaldokument gesichert.